Leider ist das neue Urteil des BUNDESGERICHTSHOFES zum Widerrufsrecht von Bankverträgen noch nicht in voller Textform veröffentlicht. Sie können aber einige wichtige Informationen aus der nachstehenden Presseerklärung entnehmen.
Auf jeden Fall nimmt der BGH der Rechtsprechung den Wind aus den Segeln, die meinte, es wäre in der Regel treuwidrig, wenn der Bankkunde auch viele Jahre später noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bravo BGH!
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