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Meine Firma hat Insolvenz angemeldet, macht Vorgehen gegen Kündigung Sinn?

Ich arbeite bei Adler und heute habe ich erfahren, dass meine Firma einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat.

Macht es überhaupt Sinn, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Solche Anfragen landen im Schatten von Corona jetzt regelmäßig in unserer Kanzlei.

Aus mehr als 30 jähriger Anwaltserfahrung kann ich nur sagen, dass es fast immer Sinn macht, gegen eine solche Kündigung vorzugehen, vor allen Dingen dann, wenn das Ziel eine Insolvenz in Eigenverwaltung ist.

Wir haben erst kürzlich einen Insolvenzverwalter verklagt und siehe da, – im Gütetermin wurde dann ein Vergleich geschlossen, wonach die Mandantin eine nicht unbeachtliche Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten hat, das bestimmte Vorschriften nicht eingehalten worden waren.

Hier zeigt sich die Wahrheit der alten Weisheit: WER NICHT WAGT, DER NICHT GEWINNT.

Der Widerrufs-Joker oder ein Schlag in das Gesicht der Banken und Leasinggesellschaften

Was haben Sie als Darlehensnehmer oder Leasingnehmer (Verbraucher) davon, dass der Europäische Gerichtshof am 26.03.2020 ein bahnbrechendes Urteil zu ihren Gunsten erlassen hat?

Ich geben nachstehend ein Beratungsgespräch wieder, weil ich denke, dass dieses auch Ihnen helfen könnte. (natürlich völlig neutralisiert)

Mandant:

Was für ein Urteil ist das? Was sagt dieses Urteil aus?

RA Borth:

Das Urteil sagt, dass eine WIDERRUFSBELEHRUNG im Darlehens- oder Leasingvertrag so einfach sein muss, dass ein VERBRAUCHER diese vollinhaltlich verstehen können muss, ohne dass er irgendwelche Paragraphen oder Erklärungen in Verweisungen oder Gesetzbüchern lesen muss.

Mandant:

Können sie ein konkretes Beispiel für eine solche falsche Widerrufsbelehrung benennen?

RA Borth:

Eine großes deutsches Kreditinstitut schreibt in ihren Verträgen:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 b § 2 Abs. 1 in Verbindung in Verbindung mit Artikel 246 b § 1 Abs. 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Ich glaube, Sie sehen selbst, dass diese Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes erfüllt.

Mandant:

Warum ist das ein bahnbrechendes Urteil?

RA Borth:

Auf Druck der Lobby hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für Altverträge vor relativ kurzer Zeig vollständig ausgeschlossen. Nur Verträge, welche noch nicht unter die kurze Verjährung fallen, sollten noch angefochten werden können. Die kurze Verjährung beträgt 3 Jahre.

Das war für unsere Kanzlei besonders traurig, weil wir uns gerade auf dieses Thema spezialisiert hatten. Durch den richtigen Widerruf von Altverträgen haben wir Mandanten 30, 40 oder 50.000 € Cash erkämpft. (wie ein Lottogewinn für den Mandanten, versteuertes Geld, Geld, mit dem man nicht gerechnet hat .-))

Mandant:

Also kann man jetzt auch wieder diese Altverträge angreifen?

RA Borth:

Genau,- das ist der Punkt!

Mandant:

Welche Verträge genau kann ich angreifen?

RA Borth:

Immobilienfinanzierungen

Fahrzeugfinanzierungen

Konsumentenkredite

Leasingverträge

Mandant:

Wann macht es Sinn, einen solchen Vertrag zu widerrufen?

RA Borth:

Wenn es sich finanziell lohnt und man möglichst kein Risiko hat.

Mandant:

Wie stellen Sie fest, ob es sich finanziell lohnt?

RA Borth:

Vielleicht haben Sie schon mal von dem Grundsatz: iudex non calculat gehört, d.h. Juristen können nicht
rechen,- da ist etwas dran und gilt sowohl für Rechtsanwälte als auch Richter. Deshalb lassen wir einen
Sachverständigen rechnen. Er erstellt ein Sachverständigengutachten und Sie wissen genau, was für Sie
drin ist.

Mandant:

Und was meinen Sie mit Risiko beim Widerruf?

RA Borth:

Das Risiko beim Widerruf liegt vor allem darin, dass es an der Anschlussfinanzierung hapern kann, wenn
man eine solche benötigt.

Beispiel: Sie haben eine Hausfinanzierung über “noch” 260.000 €. (Berechnung der Bank). Der Zinssatz
beträgt z.B.  3,5 % per annum.

Wenn Sie normalerweise zur Bank gehen würden, dann sagt die Bank, ok. Wenn Sie uns die 260.000 €
zurückzahlen, bekommen wir zusätzlich noch 35.000 € Vorfälligkeitsentschädigung, – wir bekommen also
insgesamt 295.000 €. Dann steht unser Forderungskonto auf NULL.

Beim Widerruf wäre die Berechnung eine völlig andere. Nach Berechnung des Gutachters erhält die Bank nur
210.000 €, denn errechnet auch die Ansprüche gegen den Darlehensgeber, welche die Forderung der Bank
reduzieren. Unsere strategischen Partner geben Ihnen z.B. eine Anschlussfinanzierung von 1 % (nicht 3,5 wie
bisher). Sie müssen also lediglich 210.000 € ablösen. Dieser Betrag wäre dann aber auch zur Zahlung fällig.
Deshalb  müssen Sie vor Ausspruch des Widerrufs eine schriftliche Finanzierungszusage eines anderen
Finanzinstitutes haben.  (Die etwas höher liegen sollte, weil……. )

Wir gehen den sicheren Weg für den Mandanten. Es macht keinen Sinn, einen Darlehensvertrag ohne
Plan zu widerrufen. Das kann nur nach hinten losgehen.

Mandant:

Tritt der Rechtsschutzversicherung bei solchen Fällen ein?

RA Borth:

Im Prinzip ja 🙂

Wenn Sie nur aber nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung  haben, tritt diese natürlich
beim Widerruf Ihres Darlehensvertrages bzgl. Ihres Wohnhauses nicht ein. Das Risiko wäre
dann nicht abgedeckt.

Wenn Sie den richtigen Rechtsschutz haben, tritt diese aber erst ein, wenn die Bank oder Leasing-
gesellschaft den Widerruf nicht anerkennt. Gehen Sie bitte davon aus, dass fast alles Finanz-
institute Ihren Widerruf ablehnen. Deshalb sollte dieser auch vom Anwalt ausgesprochen werden.

Mandant:

Und wenn einer keinen Rechtsschutz hat? Können sie dann auch helfen?

RA Borth:

Ja, es gibt inzwischen die Möglichkeit, dass auch deutsche Rechtsanwälte auf Erfolgsbasis
tätig werden können.

Das muss aber individuelle abgestimmt und besprochen werden.

Mandant:

Was kostet eine individuelle Beratung bzgl. meines Vertrages?

RA Borth:

Normalerweise rechnet der Anwalt eine Erstberatung ab, welche maximal 226,10 €  kostet.
Bei uns ist die Plausibilitätsprüfung darin enthalten.

Wenn Sie die RECHT-nah CARD haben, berechnen wir Ihnen für diese Leistung gar nichts.
Siehe  www.RECHtnah.de

Mandant:

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Gewinner und Verlierer geben. Sehen Sie das genauso? Wer werden die Gewinner, – wer die
Verlierer sein?

RA Borth:

Natürlich gibt es Gewinner und Verlierer

Gewinner sind zum einen die cleveren Kunden, die ihre Darlehens- und Leasingverträge überprüfen
lassen und den sicheren Weg gehen.

Gewinner sind die Banken und Leasinggesellschaften, die neue Kreditzusagen machen können.

Verlierer sind die Banken und Leasinggesellschaften, deren Verträge wirksam widerrufen werden.
Nicht ganz soviel verlieren die Banken und Leasinggesellschaften, welche den Kunden im Vergleichs-
wege entgegenkommen.

Ende des Gesprächs mit dem Mandanten


Was Sie jetzt tun sollten:

Lassen Sie als Verbraucher Ihre Darlehens- und/oder Leasingverträge durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. 

Wir sind für Sie da! 

BORTH RECHTSANWÄLTE
Magdeburger Alle 4
99086 Erfurt

bundesweit tätig

Tel. 0361 644 331 15 

Fax: 0361 644 331 17

E-Mail: RA.Borth@RECHT-nah.de

Patientenverfügung unwirksam!

Tausende von Patientenverfügungen sind unwirksam, weil diese das Bestimmtheitsgebot des BGH (Bundesgerichtshof) nicht beachtet haben.

Siehe hierzu: Az XII ZB 61/16

Dramatisch: Die Dame lag viele viele Monate am Tropf, wurde künstlich ernährt, hat sich gequält, obwohl sie genau dies nicht wollte.

Wir haben eine Patientenverfügung mit Medizinern abgestimmt, so dass klar und deutlich wird, was der Patient wirklich will.

Mit der RECHT-nah CARD,- www.recht-nah.de

bekommen sie die Version ohne Zusatzkosten. Das ist schon in der Kartengebühr enthalten.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

www.arbeitsrechte.de

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Arbeitsrecht: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH
Pappelallee 78/79
10437 Berlin

Vertreten durch: Michael Ambros

Kontakt:
Telefon: 030 / 208 981 217 (keine telefonische Beratung möglich)
E-Mail: info@arbeitsrechte.de

Die Bafin legt für Ihre Lebensversicherung nur noch bis 2018 “ihre Hände ins Feuer”

Das kann doch nichts anderes heissen, dass die konkrete Gefahr besteht, dass bestimmte Lebensversicherungen “über die Wupper” gehen werden. Natürlich reden wir hier nicht von der Allianz. Aber wegen des Zinstiefes können die Lebensversicherungen einfach ihre zugesagten Renditen nicht erwirtschaften. Und Besserung ist nicht in Sicht. Hier droht ein enormer Schaden für die Inhaber von Lebensversicherungen.

Die Wenigsten wissen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, wesentlich mehr von der Lebensversicherunge heraus zu holen, als der von dort errechnete Rückkaufswert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind insbesondere Altverträge angreifbar, wenn die Widerrufsrechtsproblematik nicht ordentlich gelöst worden ist.

Zeit für ein Rechtsgespräch? Wir prüfen gerne Ihre Verträge gegen eine geringe Pauschale auf Angreifbarkeit. Unter Umständen haben Sie Gewinnaussichten von tausenden von Euro. ZEIT für ein RECHTSGESPRÄCH?

Der Rechtsanwalt Borth,- ein harter Hund im Forderungseinzugsbereich?

Mal kurz in eigener Sache, da ich immer wieder höre, dass man im Internet ja nicht nur Gutes über die Kanzlei hört.

Die Herrschaften, die im Internet in puncto Forderungseinzug vor mir warnen, haben insofern Recht, als wir den
Forderungseinzug für Mandanten durchaus ernst nehmen. Sie verschweigen aber, dass wir nur dann tätig werden, wenn nach Prüfung der Unterlagen der Mandanten durchaus die Chance besteht, eine Forderung durchzusetzen. Das ist dann z.B., der Fall, wenn ein Gewerbekunde ein Bestellformular unterschreibt, ohne dieses vorher durchgelesen zu haben.

Es haben durchaus Gerichte so gesehen, dass hier grundsätzlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Ob dieser angreifbar ist, oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Auch haben einige Kunden eingesehen, zumindest einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Ja, so ist das wohl. Im Inkassowesen macht man sich nicht nur Freunde.

BGH Urteil zum Widerrufsrecht

Leider ist das neue Urteil des BUNDESGERICHTSHOFES zum Widerrufsrecht von Bankverträgen noch nicht in voller Textform veröffentlicht. Sie können aber einige wichtige Informationen aus der nachstehenden Presseerklärung entnehmen.

Auf jeden Fall nimmt der BGH der Rechtsprechung den Wind aus den Segeln, die meinte, es wäre in der Regel treuwidrig, wenn der Bankkunde auch viele Jahre später noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bravo BGH!

Tausende von Patientenverfügungen unwirksam, neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Jeder Mann und jede Frau weiss heutzutage, dass eine Patientenverfügung sinnvoll ist. Die Medizintechnik ist heute soweit, dass Patienten über Jahre hinweg am Leben erhalten werden können (ob sie wollen, oder nicht)

Viele haben eine Patientenverfügung, viele auch nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die in der Patientenverfügung gewählten Formulierungen, bestimmt genug sein müssen. (Az: XII ZB 61/16)

So reicht künftig der Begriff “keine lebensverlängernden Maßnahmen” nicht mehr aus! Es muss definitiv z.B. genannt werden (Herz-Lungen-Maschine o.ä.) Somit sind sehr viel verwendete Patientenverfügungen nicht mehr gültig und müssen überarbeitet werden. Gerne übernehmen wir das für Sie. Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel eintrittspflichtig., Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann die RECHT-nah CARD helfen. (www.RECHT-nah.de)

Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank oftmals falsch berechnet

Achtung bei Vorfälligkeits-Forderungen der Bank. Die Banken nehmen oftmals Bezug auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie die Vorfälligkeit berechnen. Das muss aber nicht immer richtig sein. So entschied der BUNDESGERICHTSHOF, dass Positionen in den AGBs zugunsten der Bank nicht berücksichtigt werden dürften. (z.B.: BGH XI ZR 388/14)

In einem Fall ging es immerhin um eine Differenz von 25.000 € zu Ungunsten des Kunden.

Wir arbeiten mit einem Finanzsachverständigen zusammen, der auf Heller und Pfennig genau berechnet, was die Bank verlangen kann.
Die Gebühr von 99,00 € lohnt sich meistens, denn die Nachberechnung zeigt, was oftmals, dass ein Mehrfaches gespart werden kann.

Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung:

Forderungseinzug auf Erfolgsbasis

Sie haben offene Forderungen. Sie möchten keine Anwaltskosten bezahlen? Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir prüfen, ob Ihre Forderung werthaltig ist und wir ziehen die Forderung für Sie ein., wobei wir der GEGENSEITE auch die Anwaltskosten auferlegen.

Verwenden Sie einfach unser Kontaktformular.

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