Der Rechtsanwalt Borth,- ein harter Hund im Forderungseinzugsbereich?

Der Rechtsanwalt Borth,- ein harter Hund im Forderungseinzugsbereich?

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Mal kurz in eigener Sache, da ich immer wieder höre, dass man im Internet ja nicht nur Gutes über die Kanzlei hört.

Die Herrschaften, die im Internet in puncto Forderungseinzug vor mir warnen, haben insofern Recht, als wir den
Forderungseinzug für Mandanten durchaus ernst nehmen. Sie verschweigen aber, dass wir nur dann tätig werden, wenn nach Prüfung der Unterlagen der Mandanten durchaus die Chance besteht, eine Forderung durchzusetzen. Das ist dann z.B., der Fall, wenn ein Gewerbekunde ein Bestellformular unterschreibt, ohne dieses vorher durchgelesen zu haben.

Es haben durchaus Gerichte so gesehen, dass hier grundsätzlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Ob dieser angreifbar ist, oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Auch haben einige Kunden eingesehen, zumindest einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Ja, so ist das wohl. Im Inkassowesen macht man sich nicht nur Freunde.

Über den Autor

Rechtsanwalt Michael Borth administrator

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