Rechtsvertretung

Rechtsvertretung mit Schwerpunkt im Bereich:

Arbeitsrecht Bankrecht Unternehmensnachfolge
Gerne vertrete ich Sie und Ihre Interessen nach außen. Dabei unterscheidet man zwischen Rechtsvertretung im Hintergrund und normaler Rechtsvertretung nach außen.

Lassen Sie mich das bitte erklären. Manchmal ist es aus taktischen Gründen nicht sinnvoll, sofort mit einem Anwalt aufzutreten. Der Anwalt arbeitet im Hintergrund für
Sie ohne dass die Gegenseite dies gleich merkt. So wird "Ihr" Schreiben eigentlich im Hintergrund vom Anwalt verfasst und hat den notwendigen und zwingenden Inhalt.

Ansonsten unterscheidet man zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Rechts-vertretung. Bei der außergerichtlichen Vertretung können wir eine Honorarvereinbarung treffen, welche von den gesetzlichen Gebühren (RVG =Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abweicht. Selbst Honorarvereinbarungen auf Honorarbasis sind u. U. möglich.

Bei gerichtlicher Vertretung muss nach dem RVG abgerechnet werden.

Im Arbeitsrecht gibt es, was die Kostentragungspflicht betrifft, eine gesetzliche Regelung, welche ungünstig für die Parteien ist.

Selbst wenn Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie Ihre eigenen Kosten tragen. Deshalb ist hier eine Rechtsschutzversicherung so wertvoll. Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie gerne an. Leider ist nicht jede Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

Ansonsten gilt: Wer verliert, zahlt den Prozess.
Gewinnen Sie nur "halb" tragen Sie die Hälfte der Kosten.

Wenn unsere Kanzlei auch Ihre Interessen vertreten soll, benötigen wir eine Vollmacht.
Diese können Sie ganz einfach hier herunter laden.

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