Tausende von Patientenverfügungen unwirksam, neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Tausende von Patientenverfügungen unwirksam, neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes

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Jeder Mann und jede Frau weiss heutzutage, dass eine Patientenverfügung sinnvoll ist. Die Medizintechnik ist heute soweit, dass Patienten über Jahre hinweg am Leben erhalten werden können (ob sie wollen, oder nicht)

Viele haben eine Patientenverfügung, viele auch nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die in der Patientenverfügung gewählten Formulierungen, bestimmt genug sein müssen. (Az: XII ZB 61/16)

So reicht künftig der Begriff “keine lebensverlängernden Maßnahmen” nicht mehr aus! Es muss definitiv z.B. genannt werden (Herz-Lungen-Maschine o.ä.) Somit sind sehr viel verwendete Patientenverfügungen nicht mehr gültig und müssen überarbeitet werden. Gerne übernehmen wir das für Sie. Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel eintrittspflichtig., Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann die RECHT-nah CARD helfen. (www.RECHT-nah.de)

Über den Autor

Rechtsanwalt Michael Borth administrator

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