Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank oftmals falsch berechnet

Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank oftmals falsch berechnet

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Achtung bei Vorfälligkeits-Forderungen der Bank. Die Banken nehmen oftmals Bezug auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie die Vorfälligkeit berechnen. Das muss aber nicht immer richtig sein. So entschied der BUNDESGERICHTSHOF, dass Positionen in den AGBs zugunsten der Bank nicht berücksichtigt werden dürften. (z.B.: BGH XI ZR 388/14)

In einem Fall ging es immerhin um eine Differenz von 25.000 € zu Ungunsten des Kunden.

Wir arbeiten mit einem Finanzsachverständigen zusammen, der auf Heller und Pfennig genau berechnet, was die Bank verlangen kann.
Die Gebühr von 99,00 € lohnt sich meistens, denn die Nachberechnung zeigt, was oftmals, dass ein Mehrfaches gespart werden kann.

Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung:

Über den Autor

Rechtsanwalt Michael Borth administrator

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